Die E-Rechnungspflicht kommt!  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
LinkedIn
Facebook
Instagram
 Newsletter zum Thema E-Rechnung
Jetzt informieren

Die E-Rechnungspflicht kommt!

Hallo aus der Handwerkskammer,  

ab 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird mit verschiedenen Übergangsfristen bis 31.12.2027 eingeführt. Welche konkreten Pflichten stecken dahinter und wie können Betriebe diesen nachkommen? Was müssen Betriebsinhaber dabei auch in der Zusammenarbeit mit ihrer Steuerkanzlei beachten und wer ist von der E-Rechnungspflicht ausgenommen?

Expertenantworten auf diese und weitere Fragen rund um die E-Rechnung erhalten Sie in diesem Newsletter. Lesen Sie das Fachinterview mit einer erfahrenen Steuerberaterin und melden Sie sich gleich für unsere Onlineveranstaltung mit der DATEV an.
© bernardbodo - stock.adobe.com
25.10.2024 um 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Online-Veranstaltung zu Vorgaben, Vorteilen und Optimierungsmöglichkeiten

Gesetzliche Hintergründe, Vorgaben, geltendende Übergangsfristen und die gängigen Rechnungsformate im Hinblick auf die E-Rechnungspflicht.

jetzt anmelden

© AdobeStock/Drazen
FAQ

Fragen und Antworten zur
E-Rechnung

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur E-Rechnung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie gern persönlich.

mehr erfahren

Aktuelle Kursangebote im BBZ:

Kurs: Buchführung in Unternehmen

Teilzeitkurs vom 05.11.2024 - 08.04.2025 (Hybrid - Fortbildung).

Kurs: Kostenmanagement, Auftragskalkulation

Zwei-Tages-Kurs vom 18.11.2024 - 19.11.2024 (Hybrid oder in Präsenz)

Unsere Weiterbildungsangebote für Management, BWL, Büro

Vertiefen Sie Ihre berufsspezifischen Kenntniss - hier zur Übersicht.

Impressum

Handwerkskammer Magdeburg
Gareisstr. 10
39106 Magdeburg

Telefon: 0391 6268-0
Fax: 0391 6268-110
E-Mail: info@hwk-magdeburg.de

Die Handwerkskammer Magdeburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Andreas Dieckmann und den Hauptgeschäftsführer Burghard Grupe vertreten.

Alle Daten, Informationen und Inhalte des Newsletters der Handwerkskammer Magdeburg sind sorgfältig geprüft. Dennoch können Fehler, Unklarheiten oder unvollständige Angaben nicht völlig ausgeschlossen werden.

Datenschutz

Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Zusendung des Newsletters. Die Datenverarbeitung erfolgt gem. Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Zusendung des Newsletters jederzeit zu widersprechen.

Infoservice

Fragen oder Anregungen zum Newsletter? Wir freuen uns über Ihr Feedback.

Abmelden / Benutzerprofil ändern

Sie haben unseren Newsletter mit folgender E-Mail Adresse abonniert: unknown@unknown.invalid

Ihr Newsletter-Abonnement können Sie jederzeit kündigen. Ihre Daten werden sofort aus dem Verteiler gelöscht. Newsletter abbestellen

© Handwerkskammer Magdeburg