Unternehmen müssen Corona-Tests anbieten | Zur Webseitenansicht
 
   
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Corona; Corona-Test; Betriebe; Handwerk; Handwerkskammer
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Unternehmen müssen Corona-Tests anbieten
Bundeskabinett beschließt "Testangebotspflicht" und "Bundesnotbremse".
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 Corona-Sondernewsletter
"Testangebotspflicht" und "Bundesnotbremse" beschlossen
 
 
 Hallo aus der Handwerkskammer,

die Bundesregierung hat sich am Dienstag auf eine Corona-Testangebotspflicht für Unternehmen verständigt. Demnach sind auch Handwerksbetriebe künftig verpflichtet, ihren Mitarbeitern Corona-Tests anzubieten. Außerdem wird mit der Änderung der SARS-Covid-2- Arbeitsschutzverordnung auch die sogenannte Homeoffice-Pflicht bis 30. Juni 2021 verlängert.

Des Weiteren hat sich die Regierung auf die "Bundesnotbremse" geeinigt: damit gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet. Von diesen Maßnahmen werden auch Betriebe im Handwerk betroffen sein.

In diesem Corona-Sondernewsletter haben wir die wichtigsten und für Sie relevanten Aspekte zu diesen Themen zusammengefasst – und informieren auch weiter über finanzielle Unterstützungen für von der Krise betroffene Unternehmen.
 
 
   
 
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