Corona: Bundes-Notbremse tritt ab 24. April 2021 in Kraft | Zur Webseitenansicht
 
   
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Corona: Bundes-Notbremse tritt ab 24. April 2021 in Kraft
Der Bundestag hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
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 Corona-Sondernewsletter
Bundes-Notbremse tritt in Kraft
 
 
 Hallo aus der Handwerkskammer,

der Bundestag hat am 21. April ungeachtet vielfacher Kritik, unter anderem auch aus dem Handwerk, die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und damit eine Bundes-Notbremse beschlossen. Der Bundesrat hat keinen Einspruch erhoben, sodass das Gesetz nun in Kraft tritt. Darüber hinaus gilt seit dieser Woche eine Testangebotspflicht für Betriebe.

Wir möchten mit unseren zusammengestellten Informationen versuchen, Ihre zahlreichen Fragen zu diesen Themen weitestgehend zu beantworten. Auch uns fehlen aber oftmals noch Detailregelungen. Auf unserer Internetseite informieren wir Sie auch in der kommenden Zeit schnellstmöglich über Änderungen und Ergänzungen.

 
 
   
 
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