Bund setzt die Notbremse durch | Zur Webseitenansicht
 
   
  Handwerkskammer Magdeburg 
   
 
   
 
  
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Bund setzt die Notbremse durch
Übersicht über die aktuellen Maßnahmen und was sie für das Handwerk bedeuten.
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 Corona-Sondernewsletter
Testpflicht: Selbsttests vor Ort zulässig
 
 
 Hallo aus der Handwerkskammer,

wenn die Bundes-Notbremse greift, ist für den Besuch im Friseur- oder Fußpflegesalon und in anderen Geschäften ein anerkannter Test erforderlich. Täglich erreichen uns Anfragen zum Thema, unter anderem, welche Tests gültig sind. In unserem Beitrag erhalten Sie alle Informationen dazu.

Außerdem: seit kurzem gilt eine neue Verordnung zur Testangebotspflicht und die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt bietet noch bis Jahresende gültige Garantieprogramme für betroffene Unternehmen zur Abfederung der Corona-Krise. Diese und weitere wichtige Themen rund um die Corona-Pandemie und das Handwerk haben wir Ihnen in diesem Corona-Sondernewsletter zusammengestellt.
 
 
   
 
Corona; Corona-Test; Virus; Covid-19; Test
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Selbsttests vor Ort zulässig für Geschäftsbesuche
Laut Sozialministerium Sachsen-Anhalt sind Selbsttests direkt beim Dienstleister zulässig.
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Corona; Coronavirus; Corona-Virus; Impfung
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Neue Kampagne: Wirtschaft impft gegen Corona
Spitzenverbände der Wirtschaft schalten Internetseite frei und starten Social-Media-Kampagne "#WirtschaftImpft".
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Corona; Corona-Test; Betriebe; Handwerk; Handwerkskammer
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Testangebotspflicht wird verschärft
Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-Covid-2-Arbeitsschutzverordnung wurde beschlossen.
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Impfung; Corona; Corona-Pandemie; Virus; Schutz
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Welche Handwerksgewerke können bevorzugt geimpft werden?
Welche Gewerke sind welcher Priorität zuzuweisen? Die Handwerkskammer Magdeburg schätzt die Zuordnung ein.
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Corona-Soforthilfe-Webbbanner-Coloures-Pic-1140x488
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Finanzielle Unterstützungen für Betriebe in der Coronakrise
Überbrückungshilfen und andere finanzielle Möglichkeiten für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmer*innen.
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Zwei Kellner mit Gesichtsmasken
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USt.: Ermäßigung bei Restaurant- und Verpflegungs-dienstleistungen
Antworten des BMF auf offene Fragen des ZdH.
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Die Handwerkskammer Magdeburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Andreas Dieckmann und den Hauptgeschäftsführer Burghard Grupe vertreten.

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