Corona-Verordnung: Weitere Änderung in Sachsen-Anhalt | Zur Webseitenansicht
 
   
  Handwerkskammer Magdeburg 
   
 
    
 
  
Corona; Corona-Test; Betriebe; Handwerk; Handwerkskammer
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Corona-Verordnung: Weitere Änderung in Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung hat sich auf eine neue Änderung der Eindämmungsverordnung verständigt.
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 Newsletter-Ausgabe 13/2021
Sachsen-Anhalt: Änderung der 14. Corona-Eindämmungsverordnung
 
 
 Hallo aus der Handwerkskammer,

die Landesregierung hat Änderungen der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Fassung ist bis einschließlich 17. Dezember 2021 gültig. Das Wichtigste, was Sie als Betrieb und/oder Handwerker bzw. Handwerkerin dazu nun wissen müssen, finden Sie im obigen Beitrag. Über wichtige Informationen rund um das Thema Corona-Pandemie halten wir Sie überdies hinaus auch dauerhaft über unseren "Corona-Ticker" auf unserer Webseite auf dem Laufenden.

Des Weiteren möchten wir Ihnen bei der Fachkräftesuche unter die Arme greifen - mehr Infos dazu im Beitrag.
 
 
   
 
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Fax: 0391 6268-110
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Die Handwerkskammer Magdeburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Andreas Dieckmann und den Hauptgeschäftsführer Burghard Grupe vertreten.

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