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| Newsletter-Ausgabe 13/2021 Sachsen-Anhalt: Änderung der 14. Corona-Eindämmungsverordnung | |
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| Hallo aus der Handwerkskammer,
die Landesregierung hat Änderungen der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Fassung ist bis einschließlich 17. Dezember 2021 gültig. Das Wichtigste, was Sie als Betrieb und/oder Handwerker bzw. Handwerkerin dazu nun wissen müssen, finden Sie im obigen Beitrag. Über wichtige Informationen rund um das Thema Corona-Pandemie halten wir Sie überdies hinaus auch dauerhaft über unseren "Corona-Ticker" auf unserer Webseite auf dem Laufenden.
Des Weiteren möchten wir Ihnen bei der Fachkräftesuche unter die Arme greifen - mehr Infos dazu im Beitrag. | |
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Handwerkskammer Magdeburg Gareisstr. 10 39106 Magdeburg
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Die Handwerkskammer Magdeburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Andreas Dieckmann und den Hauptgeschäftsführer Burghard Grupe vertreten.
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