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| Corona-Sondernewsletter Corona-Pandemie: Das gilt ab 6. Dezember in Sachsen-Anhalt | |
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| Hallo aus der Handwerkskammer,
die Landesregierung hat am Wochenende eine neue Änderungsverordnung der aktuell gültigen 15. Eindämmungsverordnung veröffentlicht. Sie umfasst das, worauf Bund und Länder sich bereits vergangene Woche geeinigt haben - 2G also auch im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt. Die Maßnahmen gelten ab heute bis 23. Dezember und sind auch handwerksrelevant.
Für Betriebe gibt es allerdings teilweise Ausnahmen. Der Bereich der körpernahen Dienstleistungen wurde zudem nicht weiter eingeschränkt, hier bleibt es aktuell also bei 3G. Alle wichtige Informationen haben wir wie immer für Sie unter diesem Link bzw. im obigen Beitrag zusammengefasst.
Des Weiteren finden Sie in diesem Newsletter unter anderem einen Link zu Plakat-Vorlagen für die jeweilige 2G- bzw. 3G-Regelung zum Ausdrucken und wir haben für Sie alle relevanten Informationen zu Antigen-Testungen, 3G am Arbeitsplatz und Wirtschaftshilfen zusammengetragen. | |
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Wie kann man Nachweise prüfen? | Mit Einführung der 3G-Regel in Betrieben ist der jeweilige Gesundheitsstatus der Arbeitgeber und Beschäftigten nachzuweisen. Hier das Wichtigste in der Übersicht. mehr lesen
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Handwerkskammer Magdeburg Gareisstr. 10 39106 Magdeburg
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Die Handwerkskammer Magdeburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Andreas Dieckmann und den Hauptgeschäftsführer Burghard Grupe vertreten.
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