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| Corona-Sondernewsletter Corona-Pandemie: Das gilt ab 23. Dezember in Sachsen-Anhalt | |
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| Hallo aus der Handwerkskammer,
nach der jüngsten Bund-Länder-Konferenz hat die Landesregierung eine neue Änderungsverordnung der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie ist bis zum 18. Januar gültig und beinhaltet im Wesentlichen die pandemiebedingte Schließung von Diskotheken und Clubs, weitere Einschränkungen bei Großveranstaltungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen. Für das Handwerk ergeben sich aber keine Änderungen - es bleibt beim 2G-Modell für Einzelhändler und 3G für Betriebe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen.
Wie immer haben wir alle relevanten Informationen im obigen Beitrag zusammegefasst und Ihnen dazu weitere pandemiespezifische Themen und Veranstaltungen in diesen Sondernewsletter zusammengetragen.
Trotz aller Umstände wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und besinnliche Tage! Blieben Sie gesund!
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Was tun bei positivem Test? | Carolin Bauer, Fachärztin für Allgemeinmedizin vom Medizinischen Versorgungszentrum "Im Altstadtquartier" in Magdeburg, beantwortet wichtige Fragen. mehr lesen
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