Sachsen-Anhalt: Geänderte Verordnung seit 20. März | Zur Webseitenansicht
 
   
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Sachsen-Anhalt: Geänderte Verordnung seit 20. März
Weitere Einschränkungen wurden aufgehoben
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 Corona-Sondernewsletter
In Sachsen-Anhalt entfallen Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel
 
 
 Hallo aus der Handwerkskammer,

die Landesregierung hat kürzlich in einer Notverkündung eine Änderung der aktuell gültigen Corona-Verordnung verabschiedet. Sie ist bis zum 2. April gültig. Es gilt weiterhin Maskenpflicht in vielen Bereichen, aber wesentliche Einschränkungen, zum Beispiel Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel und Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, wurden aufgehoben. Alle Änderungen im Überblick finden Sie im Hauptartikel.

Auch das Infektionsschutzgesetz und die Arbeitsschutzverordnung wurden angepasst und überarbeitet. Wir haben alle wichtigen Änderungen, zum Beispiel den Wegfall der 3G-Kontrollen und der Home-Office-Pflicht, für Sie zusammengefasst.
 
 
   
 
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Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Die bisherige Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen ist ausgelaufen. Im neuen Gesetz gibt es nun Änderungen bei 3G-Kontrollen am Arbeitsplatz und bei der Home-Office-Pflicht.
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Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die Bundesregierung hat eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die bis 25. Mai gültig ist. Das sollen Betriebe jetzt beachten:
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Krankschreibung per Telefon weiter möglich
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ist um zwei Monate bis zum 31. Mai 2022 verlängert worden.
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