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| Newsletter-Ausgabe 02/2022 Corona-Verordnung weiter verlängert | |
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| Hallo aus der Handwerkskammer,
die aktuell gültige 17. Coronavirus-Eindämmungsverordnung wird bis zum 25. Juni verlängert. Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen. Änderungen sind allerdings in der Corona-Arbeitsschutzverordnung von Betrieben zu beachten. Alle relevanten Informationen in einer kompakten Übersicht haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Außerdem: Zur Entlastung für Betriebe, die vom Russland-Ukraine-Konflikt betroffen sind, haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Daraus sind nun die ersten Programme beantragbar.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie gern auf relevante Termine und Sprechtage mit Experten und Expertinnen hin. | |
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Handwerkskammer Magdeburg Gareisstr. 10 39106 Magdeburg
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Die Handwerkskammer Magdeburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Andreas Dieckmann und den Hauptgeschäftsführer Burghard Grupe vertreten.
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