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Sachsen-Anhalt: Corona-Verordnung weiter verlängert
Bis zum 25. Juni 2022 gilt weiterhin die aktuelle Verordnung.
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 Newsletter-Ausgabe 02/2022
Corona-Verordnung weiter verlängert
 
 
 Hallo aus der Handwerkskammer,

die aktuell gültige 17. Coronavirus-Eindämmungsverordnung wird bis zum 25. Juni verlängert. Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen. Änderungen sind allerdings in der Corona-Arbeitsschutzverordnung von Betrieben zu beachten. Alle relevanten Informationen in einer kompakten Übersicht haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Außerdem: Zur Entlastung für Betriebe, die vom Russland-Ukraine-Konflikt betroffen sind, haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Daraus sind nun die ersten Programme beantragbar.

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie gern auf relevante Termine und Sprechtage mit Experten und Expertinnen hin.
 
 
   
 
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Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert
Das bedeutet für Unternehmen: Schutzmasken, kostenfreie Corona-Tests und Homeoffice sind dann nicht mehr verordnungsseitig vorgeschrieben.
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Förderung
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Russland-Ukraine-Konflikt: Maßnahmepaket der Bundesregierung
Der Krieg in der Ukraine hat auch spürbare Auswirkungen auf das Handwerk in Deutschland. Nun sind für betroffene Betriebe die ersten Programme beantragbar.
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