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Erhöhter Umweltbonus (Innovationsprämie) für Elektromobile

Der Umweltbonus zur Förderung der Beschaffung von Elektromobilen (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen) wurde im Zuge des Corona-Konjunkturpaketes durch die „Innovationsprämie“ befristet bis 31. Dezember 2021 aufgestockt.

Reine E-Autos werden mit bis zu 9.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride mit maximal 6.750 Euro (jeweils abhängig vom Listenpreis). Die neue Förderhöhe gilt rückwirkend für alle seit 3. Juni 2020 gestellten Anträge. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass sich die Bearbeitungszeit von Anträgen aktuell durch die hohe Nachfrage verlängert. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, sollten bereits beim Erstantrag alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden. 

Für Fragen steht das BAFA dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 06196 908-1009 zur Verfügung. 

Durch eine am 16. November 2020 in Kraft getretene weitere Änderung der Förderrichtlinie gelten nun u. a. gestaffelte Fördersätze beim Leasing. Es besteht außerdem eine neue Möglichkeit, den Umweltbonus mit einer weiteren Förderung zu kombinieren. 

Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 05.11.2020.

Zum Förderprogramm 

Liste der förderfähigen Fahrzeuge

 Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 

Karsten Gäde

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
IT-Sicherheitsbotschafter im Handwerk
CSR-Manager

Tel. 0391 6268-212

Fax 0391 6268-110

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