Rechtsberaterin Stefanie Winkler-Schmidt, Ausbildungsberaterin Sabine Wölfert und Betriebsberaterin Dorit Zieler von der Handwerkskammer Magdeburg wussten Rat im Volksstimme Telefonforum.
Handwerkskammer Magdeburg
Rechtsberaterin Stefanie Winkler-Schmidt, Ausbildungsberaterin Sabine Wölfert und Betriebsberaterin Dorit Zieler von der Handwerkskammer Magdeburg wussten Rat im Volksstimme Telefonforum.

Den Handwerksbetrieb über die Krise rettenVolksstimme-Telefonforum

Auskunft zum Thema "Den Handwerksbetrieb über die Krise retten" gaben beim Volksstimme-Telefon am 28. April Ausbildungsberaterin Sabine Wölfert, Betriebsberaterin Dorit Zieler und Rechtsberaterin Stefanie Winkler-Schmidt von der Handwerkskammer Magdeburg. Lesen Sie hier eine Auswahl von Fragen und Antworten.

Ich habe Soforthilfe und Kurzarbeitergeld beantragt. Aber wie kann ich mein Unternehmen strategisch über die Krise retten?

Die Auswirkungen der Corona-Krise werden viele Branchen mittel- bis langfristig stark beeinflussen. Es ist beispielsweise bereits jetzt in bestimmten Bereichen ein verändertes Kaufverhalten auszumachen, das die Anpassung von Geschäftsmodellen und Kommunikationsstrategien erforderlich machen wird. Bisherige Lieferketten stehen ebenfalls krisenbedingt auf dem Prüfstand. Viele Handwerksbetriebe müssen umdenken, um wettbewerbsfähig zu bleiben und ihr Unternehmen sicher über die Krise zu retten. Kostenfreie Hilfe bietet u. a. das Beratungsteam der Handwerkskammer Magdeburg. Wir informieren auch über mögliche Förderprogramme zur Inanspruchnahme externer Sanierungs- und Restrukturierungsexperten. Beispielsweise wurde das Zuschussprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ für Corona-betroffene Unternehmen angepasst, die Zuschusshöhe dabei gesteigert. Hilfe zur Selbsthilfe bietet z.B. das gemeinsame Webinar von Handwerkskammer und IHK „Ich bin und bleibe Chef trotz COVID-19 Pandemie“ am 7. Mai, zu finden unter www.hwk-magdeburg/termine.

Kann ich als Arbeitgeber frei entscheiden, wen ich in Kurzarbeit schicke oder muss die Arbeitszeit für alle Mitarbeiter gleichmäßig reduziert werden?

Sie können als Unternehmer entsprechend Ihrer auftragsbezogenen Notwendigkeit entscheiden, welche Mitarbeiter Sie zu welchem Anteil in Kurzarbeit schicken. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit gegeben sind. Mit Blick auf das Arbeitsklima und die Mitarbeiterbindung auch nach der Krise, empfehlen wir dringend eine offene Kommunikation mit allen Mitarbeitern, um die Entscheidung für alle nachvollziehbar und die schwierige Situation des Unternehmens deutlich zu machen. Für eine möglichst große Akzeptanz könnte man die Mitarbeiter z.B. auftragsbezogen so einsetzen, dass jeder wenigstens für diese Zeiten volles Gehalt bekommt und Kurzarbeitergeld jeweils nur anteilig in Anspruch genommen werden muss. Mit einer offenen Kommunikation kann man möglicherweise auch die eine oder andere Krankschreibung direkt nach Vereinbarung der Kurzarbeit verhindern.

In Zeiten der Corona-Krise ist mir als Unternehmer klargeworden, dass "digitale Werkzeuge" für Themen wie Videokommunikation, Dokumentenaustausch oder onlinegestützter Vertrieb auch im Handwerk immer wichtiger werden. Wer kann hierbei unterstützen und gibt es dafür Fördergelder?

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Onlinelösungen, die teilweise auch kostenfrei genutzt werden können. Durch den Einsatz neuer digitaler Werkzeuge können die betrieblichen Prozesse optimiert werden, sollten aber auch zum bestehenden System passen. Um Licht ins Dunkel zu bringen, können die Beratungsangebote der Kammern oder die des Kompetenzzentrums Magdeburg als erste Anlaufstelle helfen.  Das go-digital-Programm des Bundes (BMWi) unterstützt zudem durch Beratungsförderung Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung.

Ab wann dürfen meine Auszubildenden wieder die Berufsbildenden Schulen besuchen?

Die Schulen in Sachsen-Anhalt haben am 23. April mit dem Unterricht begonnen. In den Berufsbildenden Schulen ist es angedacht, dass Auszubildende in dualen Berufen mit Blockunterricht aufgenommen werden können, wenn dies schulorganisatorisch möglich ist. Dabei hat die Prüfungsvorbereitung der Abschlussklassen absolute Priorität, um die Durchführung der Abschlussprüfungen sicherzustellen. Die Berufsschulen haben dazu auf ihren Internetseiten Informationen veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Internetseite Ihrer Berufsschule. Eine Übersicht aller Berufsbildenden Schulen im Handwerkskammerbezirk Magdeburg haben wir auf unserer Internetseite www.hwk-magdeburg.de/schulstart zusammengestellt.

Wann starten die überbetrieblichen Lehrgänge in den Berufsbildungszentren wieder?

Im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Magdeburg ist geplant, die überbetrieblichen Lehrgänge ab dem 4. Mai wieder anlaufen zu lassen. Sollten Sie Fragen zur zeitlichen Durchführung bestimmter Kurse haben, rufen Sie bitte an unter 0391 6268-111 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bbz-bildung.de. Wir planen die Kurse nach Dringlichkeit und berücksichtigen vor allem die ausstehenden Kurse für die Abschlussklassen, welche diese für die Prüfungsanmeldung bzw. -vorbereitung benötigen. Im Lehrbetrieb werden wir strengstens darauf achten, dass die vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Wie kann ich durch Corona bedingte Ausbildungsausfälle kompensieren und an wen muss ich mich wenden?

Einige Auszubildende haben trotz der diversen Online-Angebote der einzelnen Berufsschulen große Herausforderungen gehabt, die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Damit im weiteren Ausbildungsverlauf keine größeren Lücken entstehen und ein Ausbildungsabbruch verhindert werden kann, gibt es diverse Unterstützungsmöglichkeiten. Auszubildende können ausbildungsbegleitende Hilfen und das Landesprogramm Zukunftschance assistierte Ausbildung zur Bewältigung theoretischer Defizite nutzen. Ein regionalen Bildungsträger unterstützt die Jugendlichen bei der Aufarbeitung von Unterrichtsstoff und begleitet auf Wunsch die Jugendlichen auch im Rahmen von sozialpädagogischer Arbeit. Weitere Informationen erhalten Sie bei der ZaA-Kammerkoordinierung der Handwerkskammer Magdeburg, Julia Möws, unter Tel. 0391 6268-220.

Ich darf voraussichtlich am 4. Mai mein Friseurgeschäft unter Auflagen zur Hygiene wieder öffnen. Wer kann mir denn genau sagen, welche Auflagen ich zu beachten habe?

Die jeweils fachlich zuständigen Berufsgenossenschaften, in Ihrem Fall die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) haben u.a. die Aufgabe, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Sie informieren und beraten daher die Unternehmen durch Unfallverhütungsvorschriften und erteilen Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung, geben Hygienetipps und informieren auch zur Corona-Krisenbewältigung. Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst im Internet auf der Homepage www.bgw-online.de zu informieren und bei Detailfragen bei der BGW anzurufen.

Ich beschäftige angesichts des bisherigen Fachkräftemangels in meinem Bauunternehmen auch polnische Bauarbeiter. Diese wollen ein verlängertes Wochenende bei ihrer Familie in Polen verbringen. Was müssen sie bei der Ein- und Ausreise beachten, wo kann ich mich informieren?

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen für Polen empfehle ich Ihnen eine Nachfrage bei den Deutschen Auslandshandelskammern (AHK), konkret bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Polen (www.ahk.de/polen). Möglicherweise existieren in Polen für den Fall der Einreise aus Deutschland Quarantänebestimmungen. Im Fall der Rückreise nach Sachsen-Anhalt gilt jedenfalls derzeit eine Quarantäneverordnung. Wenn Ihre Mitarbeiter vor dem 3. Mai wieder einreisen, haben sie sich für den Zeitraum von 14 Tagen in ständige Quarantäne zu begeben, da sie nicht unter die Ausnahmeregelung für systemrelevante Berufe fallen. Sie müssen daher für den Fall der Ausreise damit rechnen, dass Ihre polnischen Mitarbeiter längerfristig ausfallen.

In meinem Handwerksbetrieb ist eine Mitarbeiterin für die Buchhaltung und das Büro verantwortlich. Sie muss jetzt ihr Kind betreuen. Ich weiß aber, dass ihr Ehemann nach seiner Frühschicht die Kinderbetreuung übernehmen könnte. Kann ich verlangen, dass sie, abweichend von den bisherigen Arbeitszeiten, z.B. an den Werktagen von 15 Uhr bis 18 Uhr bei mir die Büroarbeit erledigt?

Angesichts der derzeitigen Situation ist natürlich eine pragmatische, einvernehmliche Lösung vorzuziehen. Sprechen Sie daher mit Ihrer Mitarbeiterin. Soweit sie hier nicht einlenkt, sehen wir Sie jedenfalls für einen Übergangszeitraum von ca. zwei Wochen als berechtigt an, abweichende Arbeitszeiten anzuweisen. Hier gilt unseres Erachtens nach der Rechtsgedanke von § 14 im Arbeitszeitgesetz, der außergewöhnliche Problemlagen behandelt und wir gehen davon aus, dass Ihre Mitarbeiterin hier auch ein Einsehen haben wird.

Stefanie Winkler-Schmidt

Rechtsangelegenheiten/Handwerksrolle

Tel. 0391 6268-242

Fax 0391 6268-110

swinkler-schmidt--at--hwk-magdeburg.de

Sabine Wölfert

Ausbildungsberaterin

Tel. 0391 6268-156

Fax 0391 6268-110

swoelfert--at--hwk-magdeburg.de

Dorit Zieler

Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung

Tel. 0391 6268-276

Fax 0391 6268-110

dzieler--at--hwk-magdeburg.de