Neue GRW-Regelungen vereinfachen Förderung

Durch Aufstockung und erneute Vereinfachung der Investitionsförderung setzt das Wirtschaftsministerium einen weiteren Anreiz für Ansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen. Das Land stellt 56,3 Millionen Euro zusätzlich bereit, um Bundesmittel, die im Zuge des Konjunkturpaketes in gleicher Höhe aufgestockt wurden, komplett auszuschöpfen. Dadurch steigt das Volumen für Förder-Bewilligungen in 2020 um 112,6 Millionen Euro (je 56,3 Mio. Euro von Bund und Land) auf insgesamt 235,7 Millionen Euro. Hintergrund: Die Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des Bundes und des jeweiligen Landes. 

Dazu sagte Minister Prof. Dr. Armin Willingmann: „In wirtschaftlich schwierigen Zeiten darf man nicht sparen, sondern muss klug investieren. Daher ist es enorm wichtig, dass wir Ansiedlungen und Erweiterungen, die Arbeitsplätze schaffen und sichern, weiterhin kräftig unterstützen können.“ 

Neben der Aufstockung der Mittel für die GRW-Investitionsförderung hat das Wirtschaftsministerium – mit Blick auf die Überwindung der Corona-Krise – auch die Landesregelungen vereinfacht.

Die zentralen Änderungen im Überblick: 

  • Der Mindestfördersatz steigt um je 2,5 Prozentpunkte: Für kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) von 25 auf 27,5%, für mittlere (50-249 Beschäftigte) von 15 auf 17,5% und für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte) von 5 auf 7,5%.

  • Für den Höchstfördersatz (30% für kleine, 20% für mittlere und 10% für große Unternehmen) muss im Rahmen der Investition nur ein besonderer Struktureffekt erfüllt werden.

  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten auch bei Investitionen ohne besonderen Struktureffekt den Höchstfördersatz von 30%.

  • Die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten durch Kommunen wird gefördert, wenn mindestens die Hälfte (bisher zwei Drittel) belegt wird.

  • Zur Unterstützung des Strukturwandels werden Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur in den Braunkohleregionen (Burgenlandkreis, Saalekreis, Halle (Saale), Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld) automatisch mit dem Höchstfördersatz unterstützt.

  • Der förderfähige Lohnkostenrahmen wurde um 10.000 Euro auf 36.000 Euro bis 80.000 Euro Jahresbruttolohnkosten erweitert.  

Programmdetails finden Sie hier.

Dorit Zieler

Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung

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