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Landesregierung hat 8. Corona-Eindämmungsverordnung vorgestelltVorsichtige Corona-Lockerungen - Eckpunkte der 8. Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt setzt weiter auf eine verantwortungsvolle Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen. Dazu ist im Kabinett die aktualisierte Eindämmungsverordnung vorgestellt worden. 

Die nunmehr 8. Eindämmungsverordnung dient der Umsetzung des Anfang September fortgeschriebenen Sachsen-Anhalt-Plans. Im Mittelpunkt steht die schrittweise Lockerung der infektionsschutzbedingten Maßnahmen, allerdings stets unter Beachtung der Entwicklung der Zahl der Neuinfizierten als auch der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse. 

Künftig kann der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Nutzung geeigneter Abtrennvorrichtungen wie Plexiglaswänden unterschritten werden. Wo sich keine Abstandsregelungen sicherstellen lassen, muss der Infektionsschutz durch Zugangsbeschränkungen bzw. Einlasskontrollen erfolgen, um sicherzustellen, dass sich im Innen- und Außenbereich nur so viele Besucher aufhalten, dass Ansammlungen von mehr als zehn Personen vermieden werden. Zudem ist das Führen einer Anwesenheitsliste nur noch bei Veranstaltungen und Feiern vorgeschrieben. 

D. h. bei den Friseuren, Kosmetikern oder auch im Café oder Imbiss ist das Führen von Anwesenheitslisten nicht mehr erforderlich. 

Mit Blick auf die Adventszeit dürfen Weihnachtsmärkte, die über ein Hygienekonzept verfügen, öffnen, wenn der pandemischen Lage nichts entgegensteht. Verstärkt eingesetztes Ordnungspersonal soll Ansammlungen von mehr als zehn Personen verhindern. 

Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.

Link: www.sachsen-anhalt.de/startseite/

Dorit Zieler

Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung

Tel. 0391 6268-276

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