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Förderprogramm des Bundes gestartetFörderung für E-Nutzfahrzeuge und Ladesäulen

Das seit 2020 angekündigte Förderprogramm des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur kann nach abgeschlossener Notifizierung durch die EU-Kommission nunmehr starten.

Das Programm ist – wie vom Handwerk gefordert – im Gegensatz zu den bisherigen sehr eng befristeten Förderungen auf einen längeren Zeitraum hin angelegt. Es wird bis Ende 2024 laufen und umfasst 1,6 Mrd. Euro für die Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie 5 Mrd. Euro für zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur.

Förderberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.

Gültigkeit des 1. Förderaufrufs, Links und Formulare

Das Portal beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zum Einreichen der Förderanträge im Rahmen des ersten Förderaufrufes ist seit dem 16. August 2021 um 9 Uhr freigeschaltet und bleibt bis zum 27. September 2021 offen.

 Der Link zum Portal ist hier zu finden

 die Musterformulare sind hier abrufbar



Förderrichtlinien des 1. Aufrufes

  • Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der Fahr-zeugklassen N1, N2 und N3 sowie Förderung von auf alternative Antriebe umgerüsteten Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 % der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.

    • Anmerkungen: Die Neuanschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben (Batterieelektrik und Brennstoffzellen) wird in den genannten Klassen N1, N2 und N3 gefördert. Auch die Förderung von verkehrsrechtlich zugelassenen Sonderfahrzeu-gen analog zu den für Nutzfahrzeugen genannten Kategorien ist möglich. Die Um-rüstung von Fahrzeugen (Einbau von alternativen Altrieben) wird nur in den Klassen N2 und N3 unterstützt.
       Hier geht es zum Merkblatt zur Umrüstung
    • Hybridantriebe werden nur bei Fahrzeugen der Klasse N3 gefördert.
    • Neben Neufahrzeugen sind auch junge gebrauchte Fahrzeuge mit einer vorherigen einmaligen Zulassung auf den Hersteller, beziehungsweise den Händler und einer maximalen Laufleistung von 10.000 km förderfähig.
    • Weitere Möglichkeiten zur Förderung von Miet- und Leasingangeboten werden in einem Merkblatt erläutert.
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.

    • Anmerkung: Im ersten Förderaufruf ist noch keine Förderung von Tankinfrastrukturen für Brennstoffzellen möglich. Dies soll in einem nächste Förderaufruf nach vorliegen-der Genehmigung durch die Kommission erfolgen.
    • Merkblatt zur Förderung von Infrastrukturen
  • Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von kli-mafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

    • Anmerkung: Dieser Förderpunkt eignet sich eher für größere Unternehmen bzw. Organisationen.

Kumulierungsverbot:

Zu beachten ist, dass eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung über den vorliegenden Aufruf und anderer öffentlicher Mittel nicht zulässig ist (Kumulierungsverbot).

Priorisierung der Anträge:

Die Bewilligung der Anträge erfolgt nicht nach dem „Windhundprinzip“. Falls im Zeitraum des 1. Förderaufrufes des 27.09.2021 allerdings mehr Anträge eingereicht werden als Finanzmittel zur Verfügung stehen, wird eine Priorisierung auf Basis einer vorher ermit-telten CO2-Einsparungsquote genutzt, die Anschaffungskosten mit CO2-Einsparungen zur Hilfe genommen. Wie diese berechnet wird und welche weiteren Vorgaben gelten, finden Sie im Förderaufruf.

Die EU-Kommission hatte auf einem solchen Priorisierungsverfahren bestanden. Wenn Benachteiligungen für das Handwerk festgesellt werden, da die Betriebe im Vergleich mit der Transportwirtschaft geringere Laufleistungen haben, wird der ZDH Nachbesserungs-vorschläge für einen zweiten Förderaufruf einbringen. Gerne können Sie uns diesbezüg-lich Hinweise übermitteln (benke@zdh.de).

Karsten Gäde

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
IT-Sicherheitsbotschafter im Handwerk
CSR-Manager

Tel. 0391 6268-212

Fax 0391 6268-110

kgaede--at--hwk-magdeburg.de