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Möglichkeiten zur Förderung von Energieeffizienz und Mobilität von Betrieben.Förderprogramme für Mobilität und Effizienz

Höhere Förderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Gebäudesanierung

Unternehmen, Hausbesitzer, Pächter und Mieter werden seit Anfang 2021 bei energetischen Sanierungsmaßnahmen durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) noch besser unterstützt als bisher. Dies gilt für Einzelmaßnahmen sowohl für Wohngebäude mit einem Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme sowie für Nichtwohngebäude von bis zu 200 Euro pro saniertem Quadratmeter.

Die geförderten Einzelmaßnahmen, mit unterschiedlichen Zuschüssen, gliedern sich in die Bereiche:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Wer beispielsweise seine Heizung künftig mit erneuerbaren Energien betreibt und den alten Ölkessel ersetzt, erhält vom Staat bis zu 50 Prozent der Investitionskosten gezahlt.

Damit einhergehend wird auch die Fachplanung, Baubegleitung, Fördermittelantragsstellung und Projektabwicklung durch qualifizierte Experten gefördert. Für den Bereich Nichtwohngebäude beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben auf maximal 20.000 Euro.

Für Bestandsgebäude (Mindestalter fünf Jahre) neu hinzugekommene Einzelmaßnahmen sind mit der BEG unter anderem:

  • In Nichtwohngebäuden Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau von Beleuchtungssystemen
  • Gebäudeautomatisierung in Wohngebäuden, Stichwort „Smart Home“
  • Lüftungsanlagen
  • Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Nähere Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter der Rubrik Energie.

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise
direkte Unterstützung.

Förderung von Elektro-PKW, Elektro-Leichtfahrzeugen und notwendiger Ladepunkte

Bis zum 31.03.2021 können Handwerksbetriebe für Elektro-PKW mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz, Leichtfahrzeuge und Sonderfahrzeuge beim Bundesverkehrsministerium einen Antrag auf Förderung stellen. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge und die für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur mit einem Zuschuss von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus – 9.000 Euro über das BAFA - ist zulässig.

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben berechnet. Diese werden aus der Differenz der Ausgaben für ein Fahrzeug mit Elektroantrieb und einem Referenzfahrzeug mit konventionellem Antrieb ermittelt. Die Ermittlung dieser Mehrausgaben ist relative einfach und erfolgt mit Hilfe
eines vorgegebenen Excel-Tools.

Geförderte Fahrzeuge müssen zu mindestens 60 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Anträge bei denen das Laden zu 100 % aus erneuerbaren Energien vorgesehen ist, werden bevorzugt bewilligt.

Der Projektträger Jülich beantwortet Fragen zur Antragstellung interessierter Betriebsinhaber*innen an einer Hotline per E-Mail unter  ptj-evi2-emob@fz-juelich.de sowie telefonisch von Montag bis Freitag, 10–15 Uhr unter  030 20199-3500. Am 18. Februar findet von 14:00 bis 15:00 Uhr ein kostenfreies Online-Seminar zu den Inhalten des neuen Förderaufrufs statt. Ein Anmeldung ist bei der NOW GmbH möglich.

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise direkte Unterstützung.

Weitere Informationen:

LWK ab 7,5 Tonnen: Austausch wird gefördert

Das Bundesverkehrsministerium hat ein Flottenaustauschprogramm für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht der Klassen N 2 und N 3 aufgelegt. Es zielt darauf ab, CO2- und Schadstoffemissionen abzusenken. Obwohl diverse Voraussetzungen zur Antragstellung zu erfüllen sind, ist das Programm angesichts der Fördersummen von bis zu
15.000 Euro attraktiv für Betriebe mit älteren schweren Nutzfahrzeugen. Die Handwerkskammer berät. Anträge sind bis zum 15. April 2021 möglich.

Da mit einem großen Interesse zu rechnen ist und die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge der Eingänge erfolgt, sollten interessierte Betriebe sich frühzeitig mit dem Förderprogramm auseinanderzusetzen.

Das Programm dient neben der Förderung von elektro- und wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen auch dem Zweck, konventionelle Lkw-Flotten zu erneuern durch Fahrzeuge mit modernen Verbrennungsmotoren der neuesten Schadstoffklasse Euro VI. Hierunter fallen neben Diesel- auch Gasantriebe. Die Verschrottung des alten Fahrzeugs müssen Antragsteller bei Förderung bis spätestens Ende 2021 nachweisen.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) betreut das Programm und beantwortet Fragen interessierter Betriebsinhaber*innen an einer Hotline,  0221 5776-5399. Diese ist montags bis freitags von 9 bis 11.45 Uhr und 13.15 bis 14.45 Uhr (freitags nur bis 11.45 Uhr) zu erreichen. E-Mai-Anfragen an  rneuerung-Nutzfahrzeuge@bag.bund.de.

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise
direkte Unterstützung.

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