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Sachsen-Anhalt will mit wenigen Schritten aus dem Lockdown.Öffnungsperspektive: vierstufiger Sachsen-Anhalt-Plan

Die Landesregierung gab in ihrer Sitzung am 23. Februar 2021 den Entwurf des Sachsen-Anhalt-Plans 2021 zur Anhörung bis Freitag, 26. Februar, frei. In ihm ist die Strategie für Öffnungsschritte und eine Rückführung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus festgelegt. Die Öffnungen sollen in vier Schritten erfolgen, die sich zum einen an der Entwicklung der 7-Tage-Inzidenzen orientieren. Die relevanten Inzidenzschwellen sollen bei 50 und 35 liegen. Zum anderen werden weitere Faktoren einbezogen (z. B. die Auslastung des Gesundheitssystems, die Entwicklung bei Virusmutationen, die Verfügbarkeit von Impfstoffen, die Impffortschritte bei besonders gefährdeten Gruppen).

Hinweis: In der Kabinettspressekonferenz der Landesregierung am 2. März 2021 wurde mitgeteilt, dass sich Ministerpräsident Dr. Haseloff in der nächsten Bund-Länder-Abstimmungsrunde dafür einsetzen möchte, dass Lockerungen schon möglich sind, auch wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner noch nicht unter Marke von 50 liegt. Ab dem 11. März könnten so eventuell auch die Kosmetiker wieder arbeiten und Ladengeschäfte über Click-and-Meet-Lösungen Kunden empfangen. Gleichzeitig sollen dem Vernehmen nach auch die Kontaktbeschränkungen gelockert werden, so dass sich ein Haushalt mit fünf weiteren Personen treffen kann.

Stufenweises Vorgehen (ursprünglicher Plan):

  1. Öffnungsschritt bei 5-tägiger Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern
  2. Öffnungsschritt bei Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz unter Wert von 35 für 5 Tage
  3. Öffnungsschritt bei Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz unter Wert von 35 für 3 Wochen
  4. Öffnungsschritt bei Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz unter Wert von 35 für weitere 3 Wochen

Handwerksrelevante Inhalte auf einen Blick:

  • Öffnungen für Schulen, Kitas, Friseur- und Fußpflegesalons (ohne dekorative Maßnahmen am Fuß) zum 1. März 
  • weitere Öffnungen z. B. für Garten- und Baumärkte, Blumenläden sowie Fahr- und Flugschulen zum 1. März geplant
  • bei Unterschreitung der 50iger Inzidenz eingeschränkte Öffnung für den Einzelhandel/Gewerbe (insb. für Fachhandel) über eine sogenannte „Click/Phone and meet“-Möglichkeit vorgesehen (d. h. vorher telefonisch oder digital abgestimmte Kaufberatung und Verkauf im Geschäft mit bis zu 2 Kunden maximal)  ggf. früher gemäß Pressekonferenz der Landesregierung vom 2. März 
  • bei Unterschreitung der 50iger Inzidenz sollen körpernähe Dienstleistungen (z.B. Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tatoostudios und ähnliche Betriebe) öffnen dürfen  ggf. früher gemäß Pressekonferenz der Landesregierung vom 2. März
  • bei Unterschreitung der 35iger Inzidenz sollen Öffnungen von Ladengeschäften/Einzelhandel und Gastronomie (Speisegaststätten, Kantinen) ermöglicht werden
  • bei Unterschreitung der 35iger Inzidenz über 3 Wochen ist die Öffnung von Bars vorgesehen

Alle Öffnungsschritte gehen mit den bisherigen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie der Kontaktverfolgung etc. einher.  

Der Stufenplan legt neben Öffnungsschritten fest, dass bei einem möglichen erneuten Anstieg der Inzidenzen wiederum Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erfolgen. Ein Schließungsautomatismus soll jedoch ausgeschlossen werden. Landkreise und kreisfreie Städte können in Eigenverantwortung weitergehende Eindämmungsmaßnahmen anordnen.

Ziel ist es, den Sachsen-Anhalt-Plan 2021 in der Kabinettssitzung am 2. März zu beschließen und mit ihm in die Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Länderchef*innen am 3. März zu gehen.

Weitere Informationen zur Schul- und Kita-Öffnung

Am 1. März wird in Sachsen-Anhalt der Schulbetrieb schrittweise in Abhängigkeit vom lokalen Infektionsgeschehen wieder hochgefahren.

Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner, wird an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Die Entscheidung der Erziehungsberechtigten ist schriftlich anzuzeigen und für die jeweilige Woche verbindlich. Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen sowie für die Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie die Pflegeschulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb (Wechselmodell) eingerichtet.

Ab dem 8. März 2021 gilt darüber hinaus: Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt der Unterricht wieder im Regelbetrieb statt.

Das Bildungsministerium gibt auf der Basis der 7-Tages-Inzidenz der vorherigen sieben Tage jeweils am Donnerstag durch Runderlass bekannt, welche der Regelungen in der folgenden Woche für die Schulen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten angewandt werden.

Am 1. März 2021 soll in den Kindertageseinrichtungen der Übergang von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgen. Damit ist allen Kindern der Zugang zu den Kindertageseinrichtungen wieder möglich. Um den angekündigten Öffnungsschritt mit notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen zu flankieren, wird auf Hygieneregelungen, Selbsttests sowie frühzeitige Impfungen der Beschäftigten gesetzt.

Stellungnahme der Kammern zum Plan

Die Handwerkskammern Magdeburg und Halle haben am Freitag ausführlich Stellung zum vorgestellen Sachsen-Anhalt-Plan bezogen und kritisieren, dass der fehlende Öffnungswille darin nicht klar erkennbar ist  Hier das gesamte Statement.