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| Alles, was Betriebsinhaber zur Corona-Pandemie wissen müssen. | |
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| Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat gestern beschlossen, den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg bei der Eindämmung der Covid19-Pandemie mit zu gehen – allerdings mit Ausnahmen, die das Handwerk in Sachsen-Anhalt mit großer Erleichterung aufgenommen hat: Kosmetik- und Fußpflegesalons sowie Nagelstudios dürfen geöffnet bleiben. Voraussetzung bleibt die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygieneregeln – für die Branche nicht erst seit der Corona-Pandemie eine Selbstverständlichkeit.
Hart getroffen vom Teil-Lockdown ab 2. November sind hingegen die Lebensmittelhandwerke im Hinblick sowohl auf ihr gastronomisches Angebot als auch ihre Dienstleistungen bei Veranstaltungen. Im Messebereich trifft es insbesondere die Messe- und Ladenbauer. Negative Konsequenzen erwarten u.a. außerdem für die Textil- wie auch die Gebäudereiniger sowie für Privatbrauereien, denen mit der Gastronomie ihr wesentlicher Absatzkanal verschlossen wird.
Lichtblick für die Betroffenen ist eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für Betriebe in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresmonatsumsatzes, über die es in der nächsten Woche hoffentlich detaillierte Informationen gibt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Informieren Sie sich gern auch auf unserer Website oder über unsere Corona-Hotline unter der 0391 62680.
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